Inhalt
Dieses Inhaltsverzeichnis soll Ihnen dabei helfen, sich in unseren Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) für die Google Maps Plattform zurechtzufinden. Sie sollten die Bedingungen jedoch unbedingt vollständig lesen.
1. Zugriff auf die Dienste
Hier werden die Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste gemäß den Bedingungen der Vereinbarung beschrieben.
2. Zahlungsbedingungen
Hier werden die Zahlungsverpflichtungen des Kunden beschrieben.
3. Lizenz
Hier werden die Lizenzbedingungen für Google Maps Platform-Dienste beschrieben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Einschränkungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste.
4. Verpflichtungen des Kunden
Hier werden die Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Dienste beschrieben, einschließlich der Einhaltung der Vereinbarung, des Schutzes von Nutzerdaten und Privatsphäre sowie des Kündigungsrechts von Google im Falle von Urheberrechtsverletzungen.
5. Sperrung
Hier werden die Bedingungen beschrieben, unter denen Google einen Kunden von der Nutzung der Dienste ausschließen kann.
6. Gewerbliche Schutzrechte; Feedback
Hier werden die gewerblichen Schutzrechte beschrieben, die zwischen Google und dem Kunden bei der Nutzung der Dienste und beim Bereitstellen von Feedback durch den Kunden gelten.
7. Rechtliche Hinweise und Lizenzbedingungen Dritter
Hier werden die rechtlichen Hinweise und Lizenzbedingungen in Bezug auf die gewerblichen Schutzrechte und die Urheberrechte Dritter beschrieben.
8. Technische Supportdienste
Hier werden die Verpflichtungen von Google beschrieben, dem Kunden gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren technische Supportdienste für Google Maps zur Verfügung zu stellen.
9. Vertraulichkeit
Hier werden die Vertraulichkeitsverpflichtungen und Offenlegungspflichten für Google und den Kunden beschrieben.
10. Laufzeit und Kündigung
Hier werden die Laufzeit der Vereinbarung und die Kündigungsrechte beider Parteien im Rahmen der Vereinbarung beschrieben.
11. Publicity
Hier werden die Rechte der Parteien zur Nutzung der Markenkennzeichen der jeweils anderen Partei beschrieben.
12. Zusicherungen und Gewährleistungen
Hier werden die Zusicherungen und Gewährleistungen der einzelnen Parteien im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung beschrieben.
13. Haftungsausschluss
Hier wird der Haftungsausschluss von Google hinsichtlich seiner Dienste beschrieben.
14. Haftungsfreistellung
Hier werden die Verpflichtungen zur Haftungsfreistellung beschrieben, die für beide Parteien gelten.
15. Haftung
Hier werden die Haftungsbeschränkungen beschrieben, die im Rahmen der Vereinbarung für beide Parteien gelten.
16. Werbung
Gemäß diesem Paragrafen kann der Kunde entscheiden, ob Werbung präsentiert wird oder nicht.
17. Nutzer der US-Bundesbehörden
Hier wird ausgeführt, dass die Dienste auf private Kosten entwickelt wurden und kommerzielle Computersoftware im Sinne der Federal Acquisition Regulation sind.
18. Sonstige Bestimmungen
Hier werden sonstige Bestimmungen beschrieben, z. B. zu Mitteilungen und geltendem Recht, die für die Vereinbarung zwischen den Parteien gelten.
19. Bestellungen über Reseller
Hier werden Bestimmungen beschrieben, die gelten, wenn Kunden Dienste über einen Reseller bestellen.
20. Definitionen
Hier werden die in der vorliegenden Vereinbarung verwendeten Begriffe definiert.
21. Regionale Nutzungsbedingungen
Hier werden die regionalen Abweichungen dieser Bedingungen beschrieben, die für die Nutzung der Dienste durch Kunden in bestimmten Regionen erforderlich sind.
Diese Nutzungsbedingungen für die Google Maps Platform, einschließlich der Richtlinien zur zulässigen Verwendung (Acceptable Use Policy, AUP) und anderer URL-Bestimmungen (gemeinsam die „Vereinbarung“), werden zwischen Google (wie unter https://cloud.google.com/terms/google-entity definiert) und dem Rechtssubjekt oder der Person, das bzw. die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“), eingegangen. Sie regeln den Zugriff des Kunden auf die Dienste sowie die Nutzung der Dienste durch den Kunden.
Die vorliegende Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Kunde sie durch Klicken akzeptiert oder eine Vereinbarung eingeht, in die diese Bedingungen durch Verweis einbezogen werden (das „Datum des Inkrafttretens“). Durch Akzeptieren der vorliegenden Vereinbarung im Namen des Kunden sichern Sie zu, dass Sie (a) die uneingeschränkte rechtliche Befugnis haben, die vorliegende Vereinbarung zu akzeptieren, (b) die vorliegende Vereinbarung gelesen haben und verstehen und (c) ihr im Namen des Kunden zustimmen, den Sie vertreten. Wenn Sie nicht rechtlich befugt sind, den Kunden an die Vereinbarung zu binden, dürfen Sie nicht auf die Schaltfläche zum Zustimmen klicken und die Dienste nicht nutzen.
1.1 Admin-Konsole. Der Kunde erhält Zugriff auf die Admin-Konsole, über die er seine Nutzung der Dienste verwalten kann. Der Kunde muss die Admin-Konsole gemäß der Dokumentation zur Admin-Konsole nutzen.
1.2 Konten. Der Kunde benötigt ein Konto, um die Dienste zu nutzen. Er ist verantwortlich für die Daten, die er beim Erstellen des Kontos angibt, für die Sicherheit seiner Passwörter für das Konto und für die Nutzung seines Kontos. Dies schließt auch die Nutzung seiner API-Schlüssel ein. Er muss dafür sorgen, dass die Dienste nur von autorisierten Domains und Anwendungen genutzt werden. Google ist nicht verpflichtet, dem Kunden mehrere Konten bereitzustellen.
1.3 Aktualisierungen
(a) Der Dienste. Google kann die Dienste gelegentlich aktualisieren und anderweitig ändern oder einstellen, vorbehaltlich 1.3(c). Google benachrichtigt den Kunden, wenn Google eine Änderung an den Diensten vornimmt, die die Funktionen oder Leistungsmerkmale der Dienste wesentlich einschränkt, vorausgesetzt, der Kunde hat entsprechende Benachrichtigungen bei Google abonniert.
(b) Der Vereinbarung. Google kann gelegentlich Änderungen an der Vereinbarung (einschließlich an den URL-Bestimmungen) und an den Preisen vornehmen. Google veröffentlicht alle Änderungen an der vorliegenden Vereinbarung unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms. Sofern von Google nicht anders angegeben, treten wesentliche Änderungen der Vereinbarung 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft, es sei denn, die Änderungen beziehen sich auf neue Dienste oder Funktionen oder sind aufgrund anwendbarer Gesetze oder Gerichtsentscheidungen erforderlich. In diesem Fall treten sie sofort in Kraft. Google informiert den Kunden mindestens 90 Tage im Voraus auf folgenden Wegen über wesentliche nachteilige Änderungen an den Service Level Agreements (SLAs): (i) per E-Mail an die E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen, (ii) per Mitteilung in der Admin-Konsole oder (iii) per Mitteilung auf der entsprechenden SLA-Webseite. Falls der Kunde der überarbeiteten Vereinbarung nicht zustimmt, kann er die Nutzung der Dienste einstellen. Der Kunde kann die Vereinbarung auch gemäß Paragraf 10.4 („Ordentliche Kündigung“) ordentlich kündigen. Nutzt der Kunde die Dienste nach Inkrafttreten der wesentlichen Änderung weiter, wird dies als Einwilligung des Kunden in die entsprechende Aktualisierung ausgelegt.
(c) Einstellung von Diensten. Google benachrichtigt den Kunden mindestens 12 Monate vor der Einstellung eines Diensts (oder einer zugehörigen wesentlichen Funktion), sofern Google den eingestellten Dienst oder die eingestellte Funktion nicht durch einen im Wesentlichen ähnlichen Dienst bzw. eine im Wesentlichen ähnliche Funktion ersetzt. Außerdem benachrichtigt Google den Kunden mindestens 12 Monate vor abwärtsinkompatiblen Änderungen an kundenseitigen Google-APIs. Nichts im vorliegenden Paragrafen 1.3(c) beschränkt Google darin, Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung von anwendbarem Recht, Behebung eines wesentlichen Sicherheitsrisikos oder Vermeidung einer wesentlichen wirtschaftlichen oder technischen Belastung erforderlich sind. Paragraf 1.3(c) gilt nicht für die Vorabverfügbarkeit von Diensten, Angeboten oder Funktionen.
2.1 Kostenloses Kontingent. Bestimmte Dienste werden dem Kunden bis zum Gebührenschwellenwert kostenlos zur Verfügung gestellt, soweit zutreffend.
2.2 Online-Abrechnung. Am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums stellt Google dem Kunden eine elektronische Rechnung über alle Kosten aus, die während des jeweiligen Abrechnungszeitraums durch die Nutzung der Dienste durch den Kunden entstanden sind (einschließlich etwaiger Gebühren für technische Supportdienste für Google Maps). Sofern Google aufgrund von vorliegenden Beweisen zu dem begründeten Schluss kommt, dass der Kunde eventuell nicht zahlen wird oder sein Konto in betrügerischer Absicht nutzt, kann Google dem Kunden häufiger Rechnungen stellen. Der Kunde zahlt alle in der Rechnung aufgeführten Gebühren. Wenn der Kunde sich entscheidet, mit Kreditkarte, Debitkarte oder einem sonstigen Zahlungsmittel, außer auf Rechnung, zu bezahlen, berechnet Google (und bezahlt der Kunde) alle Gebühren sofort am Ende des Abrechnungszeitraums. Wenn sich der Kunde für die Zahlung per Rechnung entscheidet (und Google zustimmt), werden alle Gebühren wie in der Rechnung angegeben fällig. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller Gebühren nicht aufgehoben werden. Unsere Messung der Nutzung von Google-Diensten durch den Kunden ist endgültig. Google ist nicht verpflichtet, mehrere Rechnungen auszustellen. Bei Zahlungen per Überweisung muss die von Google angegebene Bankverbindung verwendet werden.
2.3 Steuern.
(a) Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich und bezahlt Google für die Dienste ohne jegliche Steuerabzüge. Ist Google zur Einbehaltung oder Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt und der Kunde zahlt diese Steuern an Google, es sei denn, der Kunde legt Google rechtzeitig eine gültige Befreiungsbescheinigung in Bezug auf diese Steuern vor. Wenn von einer Zahlung an Google Steuern abgeführt werden müssen, erhöhen Sie die Zahlung an Google entsprechend, sodass der Nettobetrag, den Google erhält, dem Rechnungsbetrag ohne Abzug von Steuern entspricht.
(b) Falls nach anwendbarem Recht erforderlich, stellen Sie Google entsprechende Informationen zur Steueridentifikation zur Verfügung, die Google möglicherweise benötigt, um zu prüfen, ob sie den anwendbaren Regelungen der Steuervorschriften und ‑behörden der zuständigen Gerichtsbarkeiten entsprechen. Der Kunde haftet für (oder erstattet Google) jegliche Steuern, Zinsen, Strafen oder Bußgelder, die sich aus einer falschen Erklärung des Kunden ergeben.
2.4 Zahlungsanfechtungen und Erstattungen. Sämtliche Zahlungsanfechtungen müssen nach Treu und Glauben vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht werden. Sollte Google bei einer Prüfung der Rechnungsanfechtung in Treu und Glauben zu dem Ergebnis kommen, dass bestimmte Ungenauigkeiten bei der Abrechnung Google zuzuschreiben sind, stellt Google keine korrigierte Rechnung, sondern eine Gutschrift über den Abweichungsbetrag der betroffenen Rechnung aus. Wurde die angefochtene Rechnung noch nicht bezahlt, wendet Google die Gutschrift auf diese Rechnung an. Der Kunde muss dann den verbleibenden Rechnungsbetrag begleichen. Erstattungen von Google für Ungenauigkeiten bei der Abrechnung gemäß diesem Paragrafen erfolgen ausschließlich in Form von Gutschriften für die Dienste. Nichts in der vorliegenden Vereinbarung verpflichtet Google, Gutschriften auf Dritte auszudehnen.
2.5 Überfällige Zahlungen; Sperrung. Bei verspäteten Zahlungen (zur Klarstellung sei erwähnt, dass hiervon Rechnungsbeträge ausgenommen sind, die einer Zahlungsanfechtung nach Treu und Glauben unterliegen, die vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht wurde) können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden. Der Kunde ist für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltshonorare) verantwortlich, die Google durch das Eintreiben dieser überfälligen Beträge entstehen. Wenn die Zahlung für die Dienste überfällig ist, ist Google außerdem berechtigt, die Dienste zu sperren.
2.6 Keine Auftragsnummer erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren zu zahlen, ohne dass Google eine Auftragsnummer in der ausgestellten Rechnung (oder in anderer Form) angeben muss.
3.1 Lizenzgewährung. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung gewährt Google dem Kunden während der Laufzeit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Dienste in seinen Anwendungen.
3.2 Lizenzanforderungen und ‑einschränkungen. Für die in Paragraf 3.1 (Lizenzgewährung) gewährte Lizenz gelten die folgenden Bedingungen. Im vorliegenden Paragrafen 3.2 (Lizenzanforderungen und ‑einschränkungen) steht die Formulierung „Der Kunde unterlässt Folgendes“ für „Der Kunde wird x nicht tun und dies auch Dritten nicht gestatten“.
3.2.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Kunde unterlässt Folgendes: (a) Kopieren, Modifizieren, Anfertigen einer Bearbeitung, Reverse Engineering, Dekompilieren, Übersetzen, Disassemblieren oder sonstiges Extrahieren eines Teils oder des gesamten Quellcodes der Dienste (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbares Recht untersagt ist); (b) Verkauf, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Übertragung oder Vertrieb der Dienste oder (c) Zugriff auf die Dienste oder Nutzung der Dienste (i) für hochriskante Aktivitäten; (ii) mit der Absicht, anfallende Gebühren zu umgehen; (iii) für Materialien oder Aktivitäten, die unter die ITAR (International Traffic in Arms Regulations) des US-Außenministeriums fallen; (iv) auf eine Art und Weise, die Exportkontrollgesetze verletzt oder Verletzungen solcher Gesetze zur Folge hat; oder (v) um Gesundheitsdaten zu übertragen, zu speichern oder zu verarbeiten, die dem US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act, HIPAA) unterliegen.
3.2.2 Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste.
(a) Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.
(i) In den Nutzungsbedingungen der Kundenanwendung (A) werden Nutzer darüber informiert, dass die Kundenanwendung Google Maps-Funktionen und ‑Inhalte enthält und (B) wird festgelegt, dass die Nutzung der Google Maps-Funktionen und ‑Inhalte der jeweils aktuellen Version folgender Dokumente unterliegt: (1) Zusatzbedingungen für Google Maps / Google Earth unter https://maps.google.com/help/terms_maps/ und (2) Datenschutzerklärung von Google unter https://policies.google.com/privacy.
(ii) Ermöglicht die Kundenanwendung es Nutzern, die Google Maps-Hauptdienste in Downstream-Produkte zu integrieren, schreibt der Kunde vertraglich fest, dass die Nutzungsbedingungen aller Downstream-Produkte dieselben Anforderungen an Benachrichtigungen und Weitergabe (Flow-down) erfüllen müssen, die gemäß Paragraf 3.2.2(a)(i) (Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung) für die Kundenanwendung gelten.
(iii) Wenn Nutzer der Kundenanwendung (und etwaiger Downstream-Produkte) gegen geltende Bestimmungen in den Zusatzbedingungen für Google Maps / Google Earth verstoßen, wird der Kunde geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Aussetzung oder Beendigung der Nutzung von Google Maps-Funktionen und ‑Inhalten durch diese Nutzer in der Kundenanwendung oder in Downstream-Produkten.
(b) Zuschreibung. Der Kunde zeigt alle Zuschreibungen an, (i) die Google über die Dienste bereitstellt (einschließlich Markenkennzeichen, Logos und Hinweisen zu Urheberrechten und Markenkennzeichen) oder (ii) die in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Maps angegeben sind. Der Kunde wird solche Zuschreibungen nicht ändern, verbergen oder löschen.
(c) Überprüfung von Kundenanwendungen. Auf Anfrage von Google stellt der Kunde Google seine Kundenanwendung(en) und sein(e) Projekt(e) zur Verfügung, damit Google sie auf Einhaltung der Vereinbarung (einschließlich der AUP) prüfen kann.
3.2.3 Einschränkungen zur Verhinderung des Missbrauchs der Dienste.
(a) Kein Scraping. Der Kunde darf Google Maps-Inhalte nicht exportieren, extrahieren oder anderweitig scrapen, um sie außerhalb der Dienste zu nutzen. Beispielsweise ist dem Kunden Folgendes untersagt: (i) Google Maps-Inhalte außerhalb der Dienste vorab abzurufen, zu indexieren, zu speichern, erneut zu teilen oder erneut zu hosten; (ii) Google Maps-Kacheln, Street View-Bilder, Geocodes, Wegbeschreibungen, Distanzmatrixergebnisse, Straßeninformationen, Ortsinformationen, Höhenwerte und Zeitzonendetails im Bulk-Verfahren herunterzuladen; (iii) Unternehmensnamen, Adressen oder Nutzerrezensionen zu kopieren und zu speichern; oder (iv) Google Maps-Inhalte mit Sprachausgabediensten zu verwenden.
(b) Kein Caching. Der Kunde speichert Google Maps-Inhalte nicht im Cache, sofern in den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Maps nicht ausdrücklich erlaubt.
(c) Kein Erstellen von Inhalten auf Grundlage von Google Maps-Inhalten. Der Kunde erstellt keine Inhalte auf Grundlage von Google Maps-Inhalten. Zum Beispiel ist dem Kunden Folgendes untersagt: (i) Straßen, Gebäudeumrisse, Versorgungsmasten oder Stromleitungen aus dem Basiskartentyp „Satellit“ der Maps JavaScript API nachzuzeichnen oder zu digitalisieren; (ii) 3D-Gebäudemodelle aus 45°-Bildern der Maps JavaScript API zu erstellen; (iii) Geländemodelle auf Grundlage von Höhenwerten der Elevation API zu erstellen; (iv) Längen-/Breitengradwerte aus der Places API als Eingabe für eine Punkt-in-Polygon-Analyse zu verwenden; (v) einen Index der Standorte von Bäumen in einer Stadt aus Street View-Bildern zu erstellen; oder (vi) textbasierte Fahrzeiten in synthetisierte Sprachausgaben umzuwandeln.
(d) Keine Nachbildung von Google-Produkten oder ‑Funktionen. Der Kunde verwendet die Dienste nicht, um ein Produkt oder einen Dienst mit Funktionen zu entwickeln, die im Wesentlichen denen eines anderen Google-Produkts oder ‑Diensts ähneln oder diese nachbilden. Das Produkt oder der Dienst des Kunden muss einen wesentlichen, unabhängigen Mehrwert und Funktionen bieten, die über die der Google-Produkte oder ‑Dienste hinausgehen. Beispielsweise ist dem Kunden Folgendes untersagt: (i) die Google Maps-Hauptdienste weiterzuverbreiten oder als seine eigenen Dienste auszugeben; (ii) die Google Maps-Hauptdienste zu verwenden, um Ersatz für die Google Maps-Hauptdienste, Google Maps oder Google Maps für mobile Anwendungen oder deren Funktionen zu entwickeln; (iii) die Google Maps-Hauptdienste in einem Eintrags- oder Verzeichnisdienst zu verwenden oder zur Entwicklung oder Erweiterung von Werbeprodukten zu nutzen; (iv) Daten aus der Directions API, der Geolocation API und dem Maps SDK for Android zu kombinieren, um Echtzeit-Navigationsfunktionen zu entwickeln, die den Funktionen der mobilen App „Google Maps für Android“ im Wesentlichen ähneln.
(e) Keine Verwendung mit Google-fremden Karten. Um Qualitätsprobleme und/oder Verwechslungen der Marke zu vermeiden, darf der Kunde die Google Maps-Hauptdienste in einer Kundenanwendung nicht mit oder in der Nähe von Karten verwenden, die nicht von Google stammen. Beispielsweise ist dem Kunden Folgendes untersagt: (i) Places-Inhalte auf einer Karte zu verwenden, die nicht von Google stammt, (ii) Street View-Bilder und Karten, die nicht von Google stammen, auf demselben Bildschirm zu verwenden, oder (iii) eine Google-Karte mit Inhalten oder Karten zu verknüpfen, die nicht von Google Maps stammen.
(f) Keine Umgehung von Gebühren. Die anfallenden Gebühren werden vom Kunden nicht umgangen. Er erstellt beispielsweise nicht mehrere Rechnungskonten oder Projekte, um Gebühren zu umgehen, Google daran zu hindern, die Gebühren für die Nutzung der Dienste genau zu berechnen, kostenlose Kontingente für die Nutzung der Dienste zu missbrauchen oder die Dienste für Timesharing oder im Rahmen von Dienstleistungsangeboten zu verwenden.
(g) Keine Nutzung in verbotenen Gebieten. Der Kunde darf in verbotenen Gebieten keine Kundenanwendung(en), in denen die Google Maps-Hauptdienste verwendet werden, vertreiben oder bewerben.
(h) Keine Nutzung in eingebetteten Fahrzeugsystemen. Der Kunde nutzt die Google Maps-Hauptdienste nicht in Verbindung mit einer Kundenanwendung in einem Fahrzeug oder einem in einem Fahrzeug eingebetteten Gerät. Zum Beispiel entwickelt der Kunde keine Kundenanwendung, die (i) in ein im Armaturenbrett integriertes Kfz-Infotainmentsystem eingebettet ist und (ii) es Endnutzern erlaubt, Wegbeschreibungen aus der Directions API abzurufen.
(i) Keine Verwendung in Kundenanwendungen für Kinder. Der Kunde nutzt die Google Maps-Hauptdienste nicht in Verbindung mit einer Kundenanwendung, die gemäß dem US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) als „Website oder Onlinedienst speziell für Kinder“ gilt.
(j) Keine Änderung der Integrität von Suchergebnissen. Der Kunde nimmt keine Änderungen an den Suchergebnissen der Google Maps-Hauptdienste vor.
3.2.4 Benchmarking. Wenn der Kunde die Ergebnisse von Vergleichs- oder Kompatibilitätstests, Benchmarking oder Bewertungen der Dienste (jeweils ein „Test“) öffentlich (direkt oder über Dritte) offenlegt, gilt Folgendes: (a) Die Offenlegung muss alle Angaben enthalten, die Google oder Dritte benötigen, um den Test zu wiederholen, und (b) Google kann Tests mit öffentlich verfügbaren Produkten oder Diensten des Kunden durchführen und die Ergebnisse dieser Tests veröffentlichen.
4.1 Compliance. Der Kunde (a) stellt sicher, dass die Dienste durch den Kunden und seine Endnutzer im Einklang mit der Vereinbarung genutzt werden, (b) verhindert und beendet jegliche nicht autorisierte Nutzung bzw. jeglichen nicht autorisierten Zugriff auf sein(e) Konto/Konten oder die Dienste und (c) benachrichtigt Google unverzüglich über jegliche nicht autorisierte Nutzung seines Kontos bzw. seiner Konten oder der Dienste und jeglichen nicht autorisierten Zugriff auf sein Konto bzw. seine Konten oder die Dienste, von denen er Kenntnis erhält.
4.2 Dokumentation. Google stellt gegebenenfalls Dokumentation für die Nutzung der Dienste durch den Kunden bereit. Die Dokumentation kann Einschränkungen (z. B. Zuschreibungs- oder HTML-Einschränkungen) für die Nutzung der Dienste enthalten. Der Kunde wird diese Einschränkungen befolgen.
4.3 Urheberrechtsrichtlinie. Google reagiert auf Hinweise auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen und kann die Nutzung der Dienste durch Personen, die wiederholt Urheberrechtsverletzungen begehen, unter angemessenen Umständen beenden, um den Safe Harbor-Bestimmungen für Online-Service-Provider gemäß dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act) zu entsprechen. Wenn der Kunde glaubt, dass eine natürliche oder juristische Person die Urheberrechte des Kunden oder der Endnutzer verletzt, und Google benachrichtigen möchte, stehen Informationen zum Einreichen entsprechender Mitteilungen und die Google-Richtlinien zum Umgang mit Mitteilungen unter https://www.google.com/dmca zur Verfügung.
4.4 Datennutzung, Datenschutz und Privatsphäre.
(a) Datennutzung und ‑aufbewahrung. Um die Dienste über die Kundenanwendung(en) bereitstellen zu können, erhebt und erhält Google Daten vom Kunden und von den Endnutzern (sowie gegebenenfalls von den Endnutzern der Endnutzer). Dies schließt Suchbegriffe, IP-Adressen und Koordinaten für Breiten- und Längengrade ein. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Google und dessen verbundene Unternehmen diese Daten verwenden und aufbewahren können, um Google-Produkte und ‑Dienste bereitzustellen und zu verbessern. Dabei gilt die Datenschutzerklärung von Google unter https://policies.google.com/privacy.
(b) Datenschutzbestimmungen. Google und der Kunde stimmen den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte zu, die unter https://business.safety.google/controllerterms/ verfügbar sind.
(c) Endnutzeranforderungen.
(i) Datenschutz (für Endnutzer) Die Nutzung der Dienste durch den Kunden in der Kundenanwendung erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, einschließlich Gesetzen zu Diensten, die Cookies auf den Geräten von Endnutzern speichern und darauf zugreifen. Der Kunde befolgt die jeweils geltende Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU unter https://www.google.com/about/company/user-consent-policy/, falls zutreffend.
(ii) Personenbezogene Daten von Endnutzern. Im Rahmen der normalen Funktionsweise der Google Maps-Hauptdienste stellen Endnutzer Google personenidentifizierbare Informationen und personenbezogene Daten direkt zur Verfügung, die der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Google unter https://policies.google.com/privacy unterliegen. Der Kunde darf Google jedoch keine (i) personenidentifizierbaren Informationen von Endnutzern oder (ii) personenbezogenen Daten von Endnutzern in Europa (d. h. im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich) zur Verfügung stellen.
(iii) Datenschutzanforderungen bezüglich des Endnutzerstandorts. Um die Privatsphäre von Endnutzern hinsichtlich ihres Standorts zu schützen, stellt der Kunde sicher, dass die Kundenanwendung(en) (A) Endnutzer im Voraus über (1) die Art(en) von Daten, die der Kunde von den Endnutzern oder deren Geräten erheben will, und (2) die Zusammenführung und Nutzung der Standortdaten des Endnutzers mit den Daten anderer Datenanbieter informieren; und (B) die Standortdaten von Endnutzern nur mit deren ausdrücklicher, vorheriger und widerruflicher Einwilligung abrufen oder im Cache speichern.
5.1 Verstöße gegen die AUP. Wenn Google davon Kenntnis erhält, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Endnutzer gegen die AUP verstößt, benachrichtigt Google den Kunden über den Verstoß und fordert ihn zu dessen Behebung auf. Wenn der Kunde den Verstoß nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung behebt oder Google anderweitig gesetzlich verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, kann Google die Dienste vollständig oder teilweise für den Kunden sperren, bis der Verstoß behoben ist.
5.2 Sonstige Sperrungen. Ungeachtet Paragraf 5.1 (Verstöße gegen die AUP) kann Google die Dienste sofort vollständig oder teilweise für den Kunden sperren, wenn (a) Google vernünftigerweise annimmt, dass die Sperrung notwendig ist, um die Dienste, das für die Bereitstellung der Dienste verwendete Google-Netzwerk oder andere Kunden der Dienste (oder deren Endnutzer) zu schützen; (b) eine Sperrung erforderlich ist, um anwendbares Recht einzuhalten; (c) der Verdacht unbefugten Zugriffs Dritter auf die Dienste besteht; oder (d) der Kunde Paragraf 3.2 (Lizenzanforderungen und ‑einschränkungen) oder Paragraf 4.4 (Datennutzung, Datenschutz und Privatsphäre) verletzt. Google hebt eine solche Sperrung auf, wenn die Probleme, die zur Sperrung geführt haben, zur Zufriedenheit von Google beseitigt wurden. Sofern nicht durch anwendbares Recht verboten, gibt Google auf Verlangen des Kunden schnellstmöglich den Grund für die Sperrung an.
5.3 Bei mutmaßlichen Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte Dritter. Wenn die Kundenanwendung mutmaßlich die gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt, kann Google die Nutzung der Google Maps-Dienste in der Kundenanwendung bis zur vollständigen Klärung des Vorwurfs sperren, muss den Kunden aber 30 Tage im Voraus schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Dieser Paragraf 5.3 (Bei mutmaßlichen Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte Dritter) schränkt die Verpflichtungen des Kunden gemäß Paragraf 14 (Haftungsfreistellung) nicht ein.
6.1 Gewerbliche Schutzrechte. Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden durch die Vereinbarung keiner Partei Rechte stillschweigender oder sonstiger Art an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der anderen Partei eingeräumt. Wie zwischen den Parteien vereinbart, bleibt der Kunde Eigentümer aller gewerblichen Schutzrechte an der Kundenanwendung, und Google bleibt Eigentümer aller gewerblichen Schutzrechte an den Google Maps-Hauptdiensten.
6.2 Kundenfeedback. Wenn der Kunde Google Feedback oder Vorschläge zu den Diensten („Feedback“) zur Verfügung stellt, kann Google dieses Feedback ohne Einschränkungen und ohne Verpflichtungen gegenüber dem Kunden verwenden.
Bestimmte Komponenten der Dienste (einschließlich Open-Source-Software) unterliegen Urheberrechten und anderen gewerblichen Schutzrechten Dritter gemäß folgenden Dokumenten: (a) den rechtlichen Hinweisen für Google Maps / Google Earth unter https://www.google.com/help/legalnotices_maps/ und (b) separaten, öffentlich verfügbaren Lizenzbedingungen Dritter, die Google dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.
8.1 Von Google. Gegen Zahlung der entsprechenden Supportgebühren stellt Google dem Kunden gemäß den Richtlinien für technische Supportdienste für Google Maps während der Laufzeit technische Supportdienste für Google Maps zur Verfügung.
8.2 Durch den Kunden. Der Kunde ist für den technischen Support seiner Kundenanwendungen und Projekte verantwortlich.
9.1 Vertraulichkeitsverpflichtungen. Der Empfänger verwendet die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung. Er lässt angemessene Sorgfalt walten, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor einer Offenlegung zu schützen. Der Empfänger vertraulicher Informationen legt diese nicht offen, darf dies jedoch gegenüber Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Vertretern oder professionellen Beratern („Bevollmächtigten“) tun, für die die Informationen zwingend erforderlich sind und die schriftlich zugestimmt haben (oder anderweitig daran gebunden sind, z. B. als professionelle Berater), die Informationen vertraulich zu behandeln. Der Empfänger stellt sicher, dass seine Bevollmächtigten die vertraulichen Informationen nur zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung verwenden.
9.2 Erforderliche Offenlegung. Ungeachtet Paragraf 9.1 (Vertraulichkeitsverpflichtungen) können der Empfänger und seine verbundenen Unternehmen vertrauliche Informationen in einem Maße offenlegen, in dem dies durch ein einschlägiges gerichtliches Ersuchen gefordert ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger oder seine verbundenen Unternehmen wirtschaftlich vernünftige Anstrengungen unternehmen, um (a) die andere Partei vor der Offenlegung unverzüglich über eine solche Offenlegung zu benachrichtigen und (b) den angemessenen Aufforderungen der anderen Partei hinsichtlich ihrer Bemühungen nachzukommen, die Offenlegung abzulehnen. Die vorstehenden Absätze (a) und (b) finden keine Anwendung, wenn der Empfänger feststellt, dass die Einhaltung von (a) und (b) (i) einen Verstoß gegen das gerichtliche Ersuchen darstellen, (ii) eine behördliche Untersuchung behindern oder (iii) zum Tod oder zu schwerer Körperverletzung einer Person führen könnte.
9.3 Offenlegungsanfragen. Wie zwischen den Parteien vereinbart, muss der Kunde auf Anfragen Dritter bezüglich der Nutzung der Dienste durch ihn selbst und seine Endnutzer antworten.
10.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung („Laufzeit“) beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert an, bis die Vereinbarung gemäß Paragraf 10 gekündigt wird.
10.2 Kündigung wegen Vertragsverletzung. Soweit gemäß anwendbarem Recht zulässig, kann jede Partei die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn (a) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung ausräumt, (b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeiten einstellt oder (c) ein Insolvenzverfahren gegen die andere Partei eingeleitet und nicht innerhalb von 90 Tagen eingestellt wird. Google kann Projekte oder den Zugriff des Kunden auf Dienste beenden, wenn einer der Absätze (a) oder (b) auf den Kunden zutrifft.
10.3 Kündigung wegen Inaktivität. Google kann die Bereitstellung von Diensten für ein Kundenprojekt nach Vorankündigung mit einer Frist von 30 Tagen einstellen, wenn über das Projekt in einem Zeitraum von 60 Tagen (a) keine Anfragen an die Dienste gesendet wurden und (b) keine Gebühren für Dienste dafür angefallen sind.
10.4 Ordentliche Kündigung. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste jederzeit einstellen. Der Kunde kann die Vereinbarung schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Finanzielle Verpflichtungen in Bestellformularen oder Anhängen zu der vorliegenden Vereinbarung bleiben bestehen. Nach der Kündigung muss er die Nutzung der entsprechenden Dienste einstellen. Google kann die vorliegende Vereinbarung oder entsprechende Bestellformulare jederzeit ohne Haftung gegenüber dem Kunden schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen.
10.5 Kündigung aufgrund von anwendbarem Recht; Gesetzesverstöße. Google kann die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn Google vernünftigerweise annimmt, dass (a) eine weitere Bereitstellung der vom Kunden genutzten Dienste gegen anwendbares Recht verstoßen würde oder (b) der Kunde gegen Antikorruptions- oder Exportkontrollgesetze verstoßen oder Google dazu veranlasst hat, gegen derartige Gesetze zu verstoßen.
10.6 Auswirkungen der Kündigung. Bei Kündigung der vorliegenden Vereinbarung gilt Folgendes: (a) Alle Rechte an den Diensten und der Zugriff darauf werden aufgehoben; (b) alle Gebühren, die der Kunde Google schuldet, sind sofort nach Erhalt der letzten elektronischen Rechnung oder wie in der Endabrechnung angegeben fällig und (c) der Kunde löscht die Software und alle Inhalte der Dienste bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung.
Der Kunde darf öffentlich machen, dass er ein Google-Kunde ist, und Markenkennzeichen von Google gemäß den Markenrichtlinien einblenden. Google darf den Namen und die Markenkennzeichen des Kunden in Online- und Offlinewerbematerialien für die Dienste verwenden. Jede Partei darf die Markenkennzeichen der anderen Partei nur so verwenden, wie es gemäß der Vereinbarung zulässig ist. Jede Verwendung der Markenkennzeichen einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Markenkennzeichen innehat. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen gemäß diesem Paragrafen durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.
Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie (a) die Vollmacht und Befugnis hat, die vorliegende Vereinbarung zu schließen, und (b) Exportkontroll- und Antikorruptionsgesetze einhält, die auf die Bereitstellung, die Inanspruchnahme oder die Nutzung der Dienste (je nach Fall) anwendbar sind.
SOFERN IN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, (A) ÜBERNIMMT GOOGLE KEINE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DER FEHLER- UND UNTERBRECHUNGSFREIEN NUTZUNG DER DIENSTE ODER SOFTWARE; (B) GIBT GOOGLE KEINE ZUSICHERUNG FÜR DIE DURCH ODER ÜBER DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INHALTE ODER INFORMATIONEN UND (C) IST GOOGLE (VORBEHALTLICH DES ANWENDBAREN RECHTS) BEI NICHTBEREITSTELLUNG DER DIENSTE NUR DAZU VERPFLICHTET, DIE IM SLA AUSDRÜCKLICH GENANNTEN RECHTSBEHELFE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIE GOOGLE MAPS-HAUPTDIENSTE WERDEN AUSSCHLIEẞLICH FÜR PLANUNGSZWECKE BEREITGESTELLT. DATEN AUS DEN GOOGLE MAPS-HAUPTDIENSTEN KÖNNEN VON DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN ABWEICHEN UND FÜR DIE KUNDENANWENDUNG UNGEEIGNET SEIN. DER KUNDE MUSS BEI DER NUTZUNG DER DIENSTE SEIN EIGENES URTEILSVERMÖGEN EINSETZEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS (A) GOOGLE MAPS FÜR DIE KUNDENANWENDUNG GEEIGNET IST UND (B) DIE KUNDENANWENDUNG FÜR ENDNUTZER UND ANDERE DRITTE SICHER IST.
14.1 Verpflichtungen des Kunden zur Haftungsfreistellung. Sofern nicht durch anwendbares Recht verboten, hält der Kunde Google und die mit Google verbundenen Unternehmen schadlos und stellt sie von der Haftung bei rechtlichen Schritten Dritter frei, soweit sich diese ergeben aus (a) freigestellten Materialien des Kunden oder (b) der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder Endnutzer, aus der eine Verletzung der AUP oder der Vereinbarung resultiert.
14.2 Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung. Google hält den Kunden und dessen an der Vereinbarung beteiligte verbundene Unternehmen („freigestellte Parteien des Kunden“) schadlos und stellt sie von der Haftung bei rechtlichen Schritten Dritter frei, soweit diese auf dem Vorwurf beruhen, dass die Nutzung der freigestellten Materialien von Google durch freigestellte Parteien des Kunden die gewerblichen Schutzrechte des Dritten verletzt. Die Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung gemäß diesem Paragraf 14.2 (Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung) unterliegen der Haftungsobergrenze in Paragraf 15.1(b) (Eingeschränkte Haftung).
14.3 Ausschlüsse von der Haftungsfreistellung. Paragraf 14.1 (Verpflichtungen des Kunden zur Haftungsfreistellung) und Paragraf 14.2 (Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung) gelten nicht, soweit sich der zugrunde liegende Vorwurf aus Folgendem ergibt: (a) einer Verletzung der Vereinbarung durch die freigestellte Partei; (b) einer Kombination der freigestellten Materialien des Kunden oder freigestellten Materialien von Google (je nach Fall) mit Materialien, die nicht im Rahmen der Vereinbarung von der freistellenden Partei bereitgestellt wurden, es sei denn, eine solche Kombination ist im Rahmen der Vereinbarung erforderlich.
14.4 Bedingungen für die Haftungsfreistellung. Paragraf 14.1 (Verpflichtungen des Kunden zur Haftungsfreistellung) und Paragraf 14.2 (Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung) unterliegen den folgenden Bedingungen:
(a) Die freigestellte Partei hat im Falle etwaiger Vorwürfe, die vor rechtlichen Schritten Dritter vorgebracht wurden, die freistellende Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und mit dieser angemessen zusammenzuarbeiten, um die Vorwürfe auszuräumen und die rechtlichen Schritte Dritter beizulegen. Falls ein Verstoß gegen den vorliegenden Paragrafen 14.4(a) die Einrede bei rechtlichen Schritten Dritter beeinträchtigt, werden die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß Paragraf 14.1 (Verpflichtungen des Kunden zur Haftungsfreistellung) oder 14.2 (Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung) (je nach Fall) unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit bezogen auf die Beeinträchtigung eingeschränkt.
(b) Die freigestellte Partei muss der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über den freigestellten Teil der rechtlichen Schritte Dritter einräumen. Dabei gilt: (i) Die freigestellte Partei darf auf eigene Kosten einen nicht kontrollierenden Rechtsbeistand ernennen; und (ii) für jeden Vergleich, bei dem die freigestellte Partei verpflichtet ist, die Haftung anzuerkennen, Geld zu bezahlen oder Maßnahmen zu ergreifen bzw. darauf zu verzichten, ist die vorherige schriftliche Einwilligung der freigestellten Partei erforderlich, wobei eine solche Einwilligung nicht in unangemessener Weise verwehrt, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf.
14.5 Rechtsbehelfe.
(a) Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen, kann Google nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Dienste verschaffen; (ii) die Dienste ohne erheblichen Funktionsverlust so verändern, dass dadurch keine gewerblichen Schutzrechte mehr verletzt werden; oder (iii) einen funktional gleichwertigen Ersatz für die Dienste bereitstellen, der keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt.
(b) Sollte Google die Rechtsbehelfe in Paragraf 14.5(a) für wirtschaftlich nicht angemessen halten, kann Google die Nutzung der betroffenen Dienste durch den Kunden aussetzen oder beenden.
14.6 Alleinige Rechte und Verpflichtungen. Ohne Auswirkungen auf die Kündigungsrechte der Parteien und soweit gemäß anwendbarem Recht zulässig werden im vorliegenden Paragrafen 14 (Haftungsfreistellung) die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe der Parteien gemäß der vorliegenden Vereinbarung im Hinblick auf Vorwürfe wegen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte beschrieben, die unter den vorliegenden Paragrafen 14 (Haftungsfreistellung) fallen.
15.1 Eingeschränkte Haftung.
(a) Soweit gemäß anwendbarem Recht zulässig und vorbehaltlich des Paragrafen 15.2 (Uneingeschränkte Haftung) gilt, dass keine Partei aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung haftbar ist für (i) indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden, zufällige Schäden oder Schadenersatz oder (ii) entgangene Umsätze, Gewinne, Einsparungen oder Firmenwerte.
(b) Soweit gesetzlich zulässig, ist der gesamte Haftungsumfang jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, auf Gebühren beschränkt, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat.
15.2 Uneingeschränkte Haftung. Durch keine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung wird die Haftung der beiden Parteien für Folgendes ausgeschlossen oder begrenzt:
(a) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei
(b) Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung oder
(c) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
Der Kunde kann den Dienst nach eigenem Ermessen so konfigurieren, dass von Google ausgelieferte Werbung eingeblendet wird oder nicht.
Die Dienste wurden ausschließlich auf private Kosten entwickelt. Es handelt sich um kommerzielle Computersoftware und die dazugehörige Dokumentation im Sinne der geltenden Beschaffungsrichtlinien des Bundes (Federal Acquisition Regulations) und der Ergänzungen der jeweiligen Behörde.
18.1 Mitteilungen. Im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung müssen Mitteilungen an den Kunden an die Benachrichtigungs-E‑Mail-Adresse und Mitteilungen an Google an [email protected] gesendet werden. Mitteilungen gelten mit dem Absenden als empfangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse während der gesamten Laufzeit aktuell zu halten.
18.2 Übertragung. Der Kunde darf die Vereinbarung ohne die schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei nicht übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen, wenn (a) der Rechtsnachfolger schriftlich zugestimmt hat, an die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gebunden zu sein, (b) die übertragende Partei für die Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung haftbar bleibt, falls der Rechtsnachfolger diesen nicht nachkommt, und (c) die übertragende Partei die andere Partei über die Übertragung informiert hat. Jeder andere Versuch einer Übertragung seitens des Kunden ist ungültig. Google kann die Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung des Kunden durch entsprechende Benachrichtigung des Kunden übertragen.
18.3 Kontrollwechsel. Im Falle eines Kontrollwechsels, der nicht auf eine interne Umstrukturierung oder Reorganisation zurückzuführen ist (z. B. durch einen Aktienkauf oder ‑verkauf, eine Fusion oder eine andere Unternehmenstransaktion), (a) setzt die Partei die andere Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon in Kenntnis und (b) kann die andere Partei die Vereinbarung nach dem Kontrollwechsel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
18.4 Höhere Gewalt. Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, insoweit dies durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, darunter höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Terrorismus, Unruhen oder Krieg.
18.5 Nebenverträge. Google darf seine Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung weitervergeben, bleibt aber dem Kunden gegenüber für alle weitervergebenen Verpflichtungen aus der Vereinbarung haftbar.
18.6 Keine Vertretung. Die vorliegende Vereinbarung begründet keine Vertretung, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien.
18.7 Kein Verzicht. Keine der Parteien wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung nicht ausübt oder die Ausübung verzögert.
18.8 Salvatorische Klausel. Wenn ein Teil der vorliegenden Vereinbarung unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung wirksam.
18.9 Keine begünstigten Dritten. Die vorliegende Vereinbarung gewährt Dritten keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.
18.10 Billigkeitsantrag. Nichts in der vorliegenden Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen.
18.11 Geltendes Recht.
(a) Für US-Regierungsbehörden auf Stadt-, Verwaltungsbezirks- und Bundesstaatsebene. Wenn es sich bei dem Kunden um eine US-Behörde einer Stadt, eines Verwaltungsbezirks oder eines Bundesstaats handelt, enthält die Vereinbarung keine Angaben zum geltenden Recht und zum Gerichtsstand.
(b) Für US-Bundesbehörden. Wenn es sich bei dem Kunden um eine staatliche Stelle auf US-Bundesebene handelt, gilt Folgendes: ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UNTER AUSSCHLUSS DER REGELN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS. NUR SOWEIT IM RAHMEN DES BUNDESRECHTS ZULÄSSIG, GILT FOLGENDES: (I) LIEGT KEIN ANWENDBARES BUNDESRECHT VOR, GELTEN DIE GESETZE DES BUNDESSTAATS KALIFORNIEN (UNTER AUSSCHLUSS DER REGELN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS VON KALIFORNIEN); UND (II) DIE PARTEIEN WILLIGEN EIN, DASS ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, DER PERSONENZUSTÄNDIGKEIT UND DEM AUSSCHLIEẞLICHEN GERICHTSSTAND DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, UNTERLIEGEN.
(c) Für alle anderen Rechtssubjekte. Wenn der Kunde ein Rechtssubjekt ist, das nicht in Paragraf 18.11(a) (Für US-Regierungsbehörden auf Stadt-, Verwaltungsbezirks- und Bundesstaatsebene) oder (b) (Für US-Bundesbehörden) aufgeführt ist, gilt Folgendes: ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ODER DEN DIENSTEN ERGEBEN, UNTERLIEGEN DEM KALIFORNISCHEN RECHT, UNTER AUSSCHLUSS DER REGELN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS DIESES BUNDESSTAATS, UND WERDEN AUSSCHLIEẞLICH VOR DEN BUNDESGERICHTEN ODER DEN GERICHTEN DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, USA, VERHANDELT; DIE PARTEIEN WILLIGEN IN DIE PERSONENZUSTÄNDIGKEIT DIESES GERICHTSSTANDS EIN.
18.12 Änderungsvereinbarungen. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Paragraf 1.3(b) (Aktualisierungen; Der Vereinbarung) müssen alle Änderungsvereinbarungen zu der Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Außerdem muss ausdrücklich angegeben werden, dass sie eine Ergänzung zur vorliegenden Vereinbarung sind.
18.13 Fortbestand. Die folgenden Paragrafen gelten nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung weiterhin: 2 (Zahlungsbedingungen), 3.2 (Lizenzanforderungen und ‑einschränkungen), 4.3 (Urheberrechtsrichtlinie), 4.4 (Datennutzung, Datenschutz und Privatsphäre), 6 (Gewerbliche Schutzrechte; Feedback), 7 (Rechtliche Hinweise und Lizenzbedingungen Dritter), 9 (Vertraulichkeit), 10.6 (Auswirkungen der Kündigung), 13 (Haftungsausschluss), 14 (Haftungsfreistellung), 15 (Haftung), 18 (Sonstige Bestimmungen) und 20 (Definitionen).
18.14 Gesamte Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Durch Abschluss der Vereinbarung erhält keine der Parteien ein Recht oder einen Rechtsbehelf auf Grundlage einer Aussage, Zusicherung oder Gewährleistung (ob fahrlässiger oder gutgläubiger Natur), die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung formuliert ist, noch hat eine der Parteien beim Abschluss auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf vertraut. Die vorliegende Vereinbarung enthält URL-Links zu anderen Bedingungen (einschließlich der URL-Bestimmungen), die durch Verweis in die Vereinbarung einbezogen werden. Nach dem Datum des Inkrafttretens kann Google jede beliebige URL in der vorliegenden Vereinbarung durch eine geänderte URL ersetzen.
18.15 Widersprüchliche Bedingungen. Falls sich ein Widerspruch zwischen den Dokumenten ergibt, aus denen sich die vorliegende Vereinbarung zusammensetzt, gilt in Bezug auf die Dokumente folgende Rangfolge: die Vereinbarung, gefolgt von den Bestimmungen unter den jeweiligen URLs.
18.16 Sprachliche Abweichungen. Wird die vorliegende Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt und sollte die Übersetzung vom englischen Text abweichen, ist das englischsprachige Original maßgebend.
Dieser Paragraf kommt zur Anwendung, wenn der Kunde die Dienste im Rahmen einer Resellervereinbarung (einschließlich des Reseller-Bestellformulars) bei einem Reseller bestellt.
19.1 Bestellungen. Wenn der Kunde Dienste bei einem Reseller bestellt, dann gilt Folgendes: (a) Die Gebühren für die Dienste werden zwischen dem Kunden und dem Reseller vereinbart und alle Zahlungen erfolgen direkt an den Reseller gemäß der Resellervereinbarung; (b) Paragraf 2 der Vereinbarung (Zahlungsbedingungen) gilt nicht für die Dienste; (c) Der Kunde erhält alle anwendbaren SLA-Gutschriften vom Reseller, sofern sie ihm gemäß SLA zustehen; und (d) Google ist nicht verpflichtet, einem Kunden, der Dienste beim Reseller bestellt, SLA-Gutschriften zu gewähren.
19.2 Widersprüchliche Bedingungen. Wenn der Kunde Google Maps-Hauptdienste bei einem Reseller bestellt und sich Widersprüche zwischen den Dokumenten ergeben, gilt in Bezug auf die Dokumente folgende Rangfolge: die Vereinbarung, die Bestimmungen unter der jeweiligen URL (einschließlich der URL-Bestimmungen) und das Reseller-Bestellformular. Bei einem Widerspruch zwischen den dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Maps und dem Reseller-Bestellformular haben z. B. die dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Maps Vorrang.
19.3 Reseller als Administrator. Der Reseller kann nach Ermessen des Kunden im Namen des Kunden auf dessen Projekte, Konten oder Dienste zugreifen. Soweit es Google und den Kunden betrifft, ist der Kunde allein verantwortlich für (a) jegliche Zugriffe des Resellers auf die Konten, Projekte oder Dienste des Kunden und (b) die Festlegung von Rechten oder Verpflichtungen zwischen dem Reseller und dem Kunden in Bezug auf die Konten, Projekte oder Dienste in der Resellervereinbarung.
19.4 Reseller-Überprüfung der Kundenanwendung(en). Vor der Bereitstellung der Dienste kann der Reseller auch überprüfen, ob der Kunde Eigentümer der Kundenanwendungen ist oder diese kontrolliert. Wenn der Reseller feststellt, dass der Kunde nicht Eigentümer der Kundenanwendungen ist und diese auch nicht kontrolliert, ist Google nicht verpflichtet, dem Kunden die Dienste zur Verfügung zu stellen.
„Konto“ bezeichnet das Google Maps Platform-Konto des Kunden.
„Admin-Konsole“ bezeichnet die Onlinekonsole(n) oder das Dashboard, das Google dem Kunden für die Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt.
„Dokumentation zur Admin-Konsole“ bezeichnet die jeweils aktuelle Dokumentation unter https://cloud.google.com/docs.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Rechtssubjekt, das eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, direkt oder indirekt von ihr kontrolliert wird oder direkt oder indirekt unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.
„Vorwurf“ bezeichnet Vorwürfe nicht verbundener Dritter.
„Antikorruptionsgesetze“ sind alle anwendbaren Gesetze des Handels- und Wirtschaftsrechts sowie des öffentlichen Rechts gegen Korruption. Dazu gehören unter anderem der U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und der UK Bribery Act von 2010. Diese Gesetze verbieten es, anderen (z. B. Staatsbediensteten) direkt oder indirekt unlautere Angebote zu unterbreiten und ihnen dabei irgendetwas von Wert zu versprechen, mit der Absicht, dadurch ein Geschäft zu gewinnen oder aufrechtzuerhalten oder um sich andere unlautere gewerbliche Vorteile zu sichern. „Staatsbedienstete“ bezieht sich auf Beamte oder Angestellte von Regierungen, Kandidaten für politische Ämter sowie Mitarbeiter von Unternehmen im Staatsbesitz oder unter staatlicher Kontrolle, von internationalen Unternehmen der öffentlichen Hand und von politischen Parteien.
„Acceptable Use Policy“ oder die entsprechende Abkürzung „AUP“ bezeichnet die jeweils aktuellen Richtlinien zur zulässigen Verwendung für die Dienste unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms/aup/.
„Markenkennzeichen“ bezeichnet Firmennamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen und sonstige unverkennbare Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei gelegentlich geschützt werden.
„Vertrauliche Informationen“ sind Daten, die von einer Partei (oder einem verbundenen Unternehmen) gemäß der vorliegenden Vereinbarung der anderen Partei offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den jeweiligen Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Dies schließt keine Informationen ein, die vom Empfänger eigenständig erarbeitet wurden, die dem Empfänger rechtmäßig durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen mitgeteilt wurden oder die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich werden.
„Kontrolle“ bezeichnet die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte oder Beteiligungen einer Partei.
„Kundenanwendung“ bezeichnet jede Webseite oder Anwendung (einschließlich des gesamten Quellcodes und aller Funktionen), die einen erheblichen Wert unabhängig von den Diensten hat und die dem Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird oder zu deren Nutzung der Kunde autorisiert ist.
„Endnutzer des Kunden“ oder „Endnutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, der der Kunde erlaubt, die Dienste oder Kundenanwendung(en) zu verwenden.
„Freigestellte Materialien des Kunden“ bezeichnet die Kundenanwendung und die Markenkennzeichen des Kunden.
„Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuelle Google-Dokumentation unter https://developers.google.com/maps/documentation/.
„Downstream-Produkte“ sind die Websites, Anwendungen oder anderen Produkte der Nutzer des Kunden. Ist die Kundenanwendung beispielsweise eine Plattform, mit der Nutzer eigene Websites erstellen und Google Maps in diese Websites einbetten können, dann sind diese Websites der Nutzer Downstream-Produkte.
„Europa“ oder „Europäisch“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich.
„Exportkontrollgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zur Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle, einschließlich aller anwendbaren munitions- oder verteidigungsbezogenen Vorschriften, z. B. die Regelungen des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulation, ITAR) des Außenministeriums der Vereinigten Staaten.
„Abrechnungszeitraum“ bezeichnet einen Kalendermonat oder einen anderen von Google in der Admin-Konsole angegebenen Zeitraum.
„Gebühren“ bezieht sich auf die Anzahl der vom Kunden genutzten oder bestellten Dienste multipliziert mit den Preisen, zuzüglich aller anfallenden Steuern.
„Gebührenschwellenwert“ bezeichnet den jeweils aktuellen Schwellenwert, der für bestimmte Dienste gilt und in der Admin-Konsole festgelegt ist.
„Freigestellte Materialien von Google“ bezeichnet die Technologie, die Google zur Bereitstellung der Dienste verwendet (außer Open-Source-Software) sowie die Markenkennzeichen von Google.
„Google Maps-Inhalte“ bezeichnet alle Inhalte, die über die Dienste bereitgestellt werden (ob durch Google oder durch dessen Drittlizenzgeber erstellt), einschließlich Karten- und Geländedaten, Bilder, Verkehrsdaten und Ortsdaten (einschließlich Brancheneinträge).
„Hochriskante Aktivitäten“ bei denen die Nutzung oder der Ausfall der Dienste zum Tod, zu Verletzungen oder zu Umweltschäden führen könnte, einschließlich (a) Notfalldienste, (b) autonome und halbautonome Steuerung von Fahrzeugen oder Drohnen, (c) Schiffsnavigation, (d) Luftfahrt, (e) Flugsicherung und (f) Betrieb von Kernkraftwerken.
„HIPAA“ bezeichnet das US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act) aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.
„Einschließlich“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
„Haftungsfreistellungen“ bezeichnet (a) Ausgleichsbeträge, die von der freistellenden Partei genehmigt wurden, und (b) Schadenersatzzahlungen sowie Kosten, die der freigestellten Partei und ihren verbundenen Unternehmen am Ende von einem zuständigen Gericht auferlegt werden.
„Gewerbliche Schutzrechte“ bezeichnet alle Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen (sofern vorhanden), Designrechte, Rechte an oder in Zusammenhang mit Datenbanken, Rechte in Bezug auf Domainnamen, Urheberpersönlichkeitsrechte sowie alle anderen gewerblichen Schutzrechte (eingetragen oder nicht) weltweit.
„Gerichtliches Ersuchen“ bezeichnet einen Antrag auf Offenlegung von Informationen, der im Rahmen von Gesetzen, behördlichen Bestimmungen, Gerichtsentscheidungen, Vorladungen, richterlichen Anordnungen, Anfragen seitens Regierungs- oder Regulierungsbehörden oder sonstigen gültigen rechtlichen Befugnissen, Gerichtsverfahren oder ähnlichen Verfahren erfolgt.
„Haftung“ bezeichnet jegliche Haftung, ob vertraglich, aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar war oder von den Parteien erwogen wurde.
„Dienstspezifische Nutzungsbedingungen für Google Maps“ bezeichnet die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für einen oder mehrere Dienste unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms/maps-service-terms/.
„Technische Supportdienste für Google Maps“ bezeichnet die technischen Supportdienste, die Google dem Kunden gemäß den jeweils aktuellen Richtlinien für technische Supportdienste für Google Maps bereitstellt.
„Richtlinien für technische Supportdienste für Google Maps“ bezeichnet die jeweils aktuellen Richtlinien für technische Supportdienste unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms/tssg/.
„Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse“ bezeichnet die vom Kunden in der Admin-Konsole angegebene(n) E-Mail-Adresse(n).
„Personenbezogene Daten“ wird im Sinne der jeweils aktuellen Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte unter https://business.safety.google/controllerterms/ verwendet.
„Preis“ bezeichnet den/die jeweils aktuellen anwendbaren Preis(e) unter https://g.co/maps/pricelist.
„Verbotenes Gebiet“ bezeichnet die Länder in der jeweils aktuellen Liste unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms/maps-prohibited-territories/.
„Projekt“ bezeichnet eine Zusammenstellung von Google Maps-Hauptdiensten, die der Kunde für eine bestimmte Kundenanwendung ausgewählt hat.
„Reseller“ bezeichnet, falls zutreffend, den autorisierten Reseller (Drittanbieter, nicht mit Google verbundenes, wiederverkaufendes Unternehmen), der dem Kunden die Dienste verkauft.
„Resellervereinbarung“ bezeichnet, falls zutreffend, die gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Reseller bezüglich der Dienste.
„Reseller-Bestellformular“ bezeichnet ein Bestellformular, das vom Reseller und Kunden gemäß der Resellervereinbarung ausgefüllt wird.
„Dienste“ und „Google Maps-Hauptdienste“ bezeichnet die Dienste unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms/maps-services/. Die Dienste umfassen die Google Maps-Inhalte und die Software.
„SLA“ oder „Service Level Agreement“ bezeichnet die jeweils aktuellen Service Level Agreements unter https://cloud.google.com/maps-platform/terms/sla/.
„Software“ bezeichnet alle herunterladbaren Tools, Software Development Kits oder sonstige Computersoftware, die Google zur Nutzung in Verbindung mit den Diensten bereitstellt, einschließlich Updates.
„Sperren“ oder „Sperrung“ bezeichnet die Blockierung des Zugriffs auf die Dienste oder die Komponenten der Dienste bzw. die Blockierung der Nutzung der Dienste oder der Komponenten der Dienste.
„Steuern“ bezeichnet alle von staatlicher Seite auferlegten steuerlichen Pflichten (einschließlich Steuern, Abgaben und Einbehaltungen), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen, dem Nettovermögen, den Vermögenswerten oder den Immobilienwerten von Google oder der bei Google bestehenden Beschäftigung basieren.
„Laufzeit“ hat die in Paragraf 10.1 der vorliegenden Vereinbarung angegebene Bedeutung.
„Rechtliche Schritte Dritter“ bezeichnet jegliche rechtlichen Schritte, die von einem nicht verbundenen Dritten vor einem Gericht oder behördlichen Gerichtshof angestrengt werden (einschließlich jeglicher Rechtsmittelverfahren).
„Markenrichtlinien“ bezeichnet (a) die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für Marken von Google unter https://about.google/brand-resource-center/brand-terms/ und (b) die jeweils aktuelle Fassung des Abschnitts „Use of Trademarks“ (Nutzung von Marken) auf der Seite mit den Vorgaben zur Nutzung von Google Maps, Google Earth und Street View unter https://about.google/brand-resource-center/products-and-services/geo-guidelines/#geotrademark.
„URL-Bestimmungen“ bezeichnet die folgenden Dokumente, für die im Fall von Widersprüchen zwischen den Dokumenten folgende Rangfolge gilt:
(a) die dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Maps
(b) das SLA
(c) die AUP
(d) die Richtlinien für technische Supportdienste für Google Maps
(e) die rechtlichen Hinweise für Google Maps / Google Earth und die Google Maps / Google Earth APIs https://www.google.com/help/legalnotices_maps/
(f) die Zusatzbedingungen für Google Maps / Google Earth https://maps.google.com/help/terms_maps/
Der Kunde stimmt den folgenden Änderungen an der Vereinbarung zu, wenn er eine Rechnungsadresse in einer der folgenden Regionen hat:
Asiatisch-pazifischer Raum – Australien | |
Google Australia Pty Ltd. | Paragraf 13A wird mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: 13A. Dieser Paragraf 13A findet nur dann Anwendung, wenn die Dienste gemäß dem australischen Gesetz für Wettbewerbsbeschränkung und Verbraucherschutz (Competition and Consumer Act, ACCA) von 2010 gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen unterliegen. Anwendbare Gesetze, einschließlich des ACCA, können Rechte und Rechtsbehelfe auf die vorliegende Vereinbarung übertragen, die nicht ausgeschlossen werden dürfen und die durch die vorliegende Vereinbarung nicht ausgeschlossen sind. Soweit es Google gemäß anwendbarem Recht erlaubt ist, den Betrieb einzuschränken, bleibt die Haftung von Google und von mit Google verbundenen Unternehmen aufgrund der betreffenden Gesetze beschränkt darauf, wahlweise die Dienste wieder bereitzustellen oder die Kosten für die erneute Bereitstellung der Dienste zu übernehmen. Paragraf 15.1(b) (Eingeschränkte Haftung) wird folgendermaßen ersetzt: 15.1(b) Der gesamte Haftungsumfang jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, ist auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (i) die Gebühren, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat, oder (ii) 1.000 AUD. Bei Paragraf 18.11(c) (Geltendes Recht. Für alle anderen Rechtssubjekte) wird die folgende Textpassage am Ende des Paragrafen eingefügt: „WENN DIE ANFECHTUNGEN AUFGRUND VON ANWENDBAREM RECHT NICHT VOR EINEM KALIFORNISCHEN GERICHT BEIGELEGT WERDEN KÖNNEN, HAT DER KUNDE DIE MÖGLICHKEIT, SIE VOR EINEM GERICHT SEINES SITZES ODER WOHNSITZES VERHANDELN ZU LASSEN. FALLS DAS SITZGERICHT ODER WOHNSITZGERICHT AUFGRUND VON ANWENDBAREM RECHT DAS KALIFORNISCHE RECHT NICHT ZUR BEILEGUNG DER ANFECHTUNGEN ANWENDEN KANN, GELTEN DIE ANWENDBAREN ÖRTLICHEN GESETZE DES LANDES, BUNDESSTAATS ODER WOHNSITZES DES KUNDEN.“ Bei Paragraf 18.14 (Gesamte Vereinbarung) wird die folgende Textpassage am Ende des Paragrafen eingefügt: „Durch keine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung wird die Haftung der beteiligten Parteien für vorherige schriftliche oder mündliche Falschdarstellung ausgeschlossen.“ |
Asiatisch-pazifischer Raum – Australien
Google Australia Pty Ltd.
Paragraf 13A wird mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
13A. Dieser Paragraf 13A findet nur dann Anwendung, wenn die Dienste gemäß dem australischen Gesetz für Wettbewerbsbeschränkung und Verbraucherschutz (Competition and Consumer Act, ACCA) von 2010 gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen unterliegen. Anwendbare Gesetze, einschließlich des ACCA, können Rechte und Rechtsbehelfe auf die vorliegende Vereinbarung übertragen, die nicht ausgeschlossen werden dürfen und die durch die vorliegende Vereinbarung nicht ausgeschlossen sind. Soweit es Google gemäß anwendbarem Recht erlaubt ist, den Betrieb einzuschränken, bleibt die Haftung von Google und von mit Google verbundenen Unternehmen aufgrund der betreffenden Gesetze beschränkt darauf, wahlweise die Dienste wieder bereitzustellen oder die Kosten für die erneute Bereitstellung der Dienste zu übernehmen.
Paragraf 15.1(b) (Eingeschränkte Haftung) wird folgendermaßen ersetzt:
15.1(b) Der gesamte Haftungsumfang jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, ist auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (i) die Gebühren, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat, oder (ii) 1.000 AUD.
Bei Paragraf 18.11(c) (Geltendes Recht. Für alle anderen Rechtssubjekte) wird die folgende Textpassage am Ende des Paragrafen eingefügt: „WENN DIE ANFECHTUNGEN AUFGRUND VON ANWENDBAREM RECHT NICHT VOR EINEM KALIFORNISCHEN GERICHT BEIGELEGT WERDEN KÖNNEN, HAT DER KUNDE DIE MÖGLICHKEIT, SIE VOR EINEM GERICHT SEINES SITZES ODER WOHNSITZES VERHANDELN ZU LASSEN. FALLS DAS SITZGERICHT ODER WOHNSITZGERICHT AUFGRUND VON ANWENDBAREM RECHT DAS KALIFORNISCHE RECHT NICHT ZUR BEILEGUNG DER ANFECHTUNGEN ANWENDEN KANN, GELTEN DIE ANWENDBAREN ÖRTLICHEN GESETZE DES LANDES, BUNDESSTAATS ODER WOHNSITZES DES KUNDEN.“
Bei Paragraf 18.14 (Gesamte Vereinbarung) wird die folgende Textpassage am Ende des Paragrafen eingefügt: „Durch keine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung wird die Haftung der beteiligten Parteien für vorherige schriftliche oder mündliche Falschdarstellung ausgeschlossen.“
Asiatisch-pazifischer Raum – Indonesien | |
PT Google Cloud Indonesia | Folgender Text wird als Paragraf 10.7 (Verzicht auf Kündigung) eingefügt: 10.7 Verzicht auf Kündigung. Die Parteien vereinbaren, auf Bestimmungen nach anwendbarem Recht in den Fällen zu verzichten, in denen ein Gerichtsurteil oder eine gerichtliche Anordnung für die Aufhebung der vorliegenden Vereinbarung erforderlich ist. 2. Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird gelöscht und folgendermaßen ersetzt: 18.11 Geltendes Recht. (a) Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn die Anfechtung nicht innerhalb von 30 Tagen beigelegt wird, muss sie durch ein Schiedsgerichtsverfahren des International Center for Dispute Resolution der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit ihren zum Zeitpunkt der vorliegenden Vereinbarung geltenden Expedited Commercial Rules („Regeln“) beigelegt werden. (b) Die Parteien wählen gemeinsam einen Schlichter aus. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache in Santa Clara County, Kalifornien, USA, durchgeführt. (c) Jede Partei kann jedes zuständige Gericht anrufen, um einen Unterlassungsanspruch zum Schutz ihrer Rechtes bis zum Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zu erwirken. Der Schlichter kann in Übereinstimmung mit den in der vorliegenden Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmitteln und Einschränkungen einen Billigkeitsanspruch oder Unterlassungsanspruch aussprechen. (d) Vorbehaltlich der Anforderungen an die Vertraulichkeit in Paragraf 18.11(f) kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer Verfügung stellen, die zum Schutz der Rechte oder des Eigentums dieser Partei erforderlich ist. Dieser Antrag wird nicht als Verletzung dieses oder als Verzicht auf diesen Paragrafen zu geltendem Recht und Schiedsgerichtsverfahren angesehen und hat keinen Einfluss auf die Befugnisse des Schlichters, einschließlich der Befugnis zur Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung. Die Parteien bestimmen, dass die Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien, USA, für den Erlass von Anordnungen nach diesem Paragrafen 18.11(d) zuständig sind. (e) Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend. Seine Vollstreckung kann jedem zuständigen Gericht vorgelegt werden, auch jedem Gericht, das für eine der Parteien oder ihr Vermögen zuständig ist. (f) Jedes Schiedsgerichtsverfahren, das gemäß diesem Paragrafen durchgeführt wird, gilt als vertraulich im Sinne des Paragrafen zur Vertraulichkeit der Vereinbarung einschließlich (i) der Existenz des Schiedsgerichtsverfahrens sowie (ii) aller im Verlauf des Schiedsgerichtsverfahrens offengelegten und (iii) aller mündlichen Mitteilungen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren. Außerdem können die Parteien die in diesem Paragrafen 18.11(f) beschriebenen Daten auch einem zuständigen Gericht offenlegen, wenn dies für die Einreichung einer Verfügung gemäß Paragraf 18.11(d) oder die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist. Die Parteien müssen jedoch beantragen, dass diese Gerichtsverfahren „in camera“ (in nicht öffentlicher Sitzung) durchgeführt werden. (g) Die Parteien zahlen die Vergütung des Schlichters, die Vergütung und Auslagen der vom Schlichter ernannten Sachverständigen sowie die Verwaltungskosten der Schiedsgerichtsstelle gemäß den Regeln. In seiner endgültigen Entscheidung bestimmt der Schlichter, ob die nicht obsiegende Partei den von der obsiegenden Partei im Voraus gezahlten Betrag für diese Vergütungen zurückerstatten muss. (h) Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und ‑kosten unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Schlichters über die Anfechtung. (i) Die Parteien vereinbaren, dass für die Entscheidung der Schlichter keine bestimmte Frist gilt. 3. Paragraf 18.16 (Sprachliche Abweichungen) wird gelöscht und folgendermaßen ersetzt: 18.16 Sprachliche Abweichungen. Die vorliegende Vereinbarung wird in indonesischer und in englischer Sprache verfasst. Beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich. Im Falle von Widersprüchen oder unterschiedlicher Auslegung zwischen der indonesischen und der englischen Fassung vereinbaren die Parteien, die indonesische Fassung dahingehend zu ändern, dass der betreffende Teil der indonesischen Fassung mit dem betreffenden Teil der englischen Fassung übereinstimmt. |
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Folgender Text wird als Paragraf 10.7 (Verzicht auf Kündigung) eingefügt:
10.7 Verzicht auf Kündigung. Die Parteien vereinbaren, auf Bestimmungen nach anwendbarem Recht in den Fällen zu verzichten, in denen ein Gerichtsurteil oder eine gerichtliche Anordnung für die Aufhebung der vorliegenden Vereinbarung erforderlich ist.
2. Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird gelöscht und folgendermaßen ersetzt:
18.11 Geltendes Recht.
(a) Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn die Anfechtung nicht innerhalb von 30 Tagen beigelegt wird, muss sie durch ein Schiedsgerichtsverfahren des International Center for Dispute Resolution der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit ihren zum Zeitpunkt der vorliegenden Vereinbarung geltenden Expedited Commercial Rules („Regeln“) beigelegt werden.
(b) Die Parteien wählen gemeinsam einen Schlichter aus. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache in Santa Clara County, Kalifornien, USA, durchgeführt.
(c) Jede Partei kann jedes zuständige Gericht anrufen, um einen Unterlassungsanspruch zum Schutz ihrer Rechtes bis zum Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zu erwirken. Der Schlichter kann in Übereinstimmung mit den in der vorliegenden Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmitteln und Einschränkungen einen Billigkeitsanspruch oder Unterlassungsanspruch aussprechen.
(d) Vorbehaltlich der Anforderungen an die Vertraulichkeit in Paragraf 18.11(f) kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer Verfügung stellen, die zum Schutz der Rechte oder des Eigentums dieser Partei erforderlich ist. Dieser Antrag wird nicht als Verletzung dieses oder als Verzicht auf diesen Paragrafen zu geltendem Recht und Schiedsgerichtsverfahren angesehen und hat keinen Einfluss auf die Befugnisse des Schlichters, einschließlich der Befugnis zur Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung. Die Parteien bestimmen, dass die Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien, USA, für den Erlass von Anordnungen nach diesem Paragrafen 18.11(d) zuständig sind.
(e) Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend. Seine Vollstreckung kann jedem zuständigen Gericht vorgelegt werden, auch jedem Gericht, das für eine der Parteien oder ihr Vermögen zuständig ist.
(f) Jedes Schiedsgerichtsverfahren, das gemäß diesem Paragrafen durchgeführt wird, gilt als vertraulich im Sinne des Paragrafen zur Vertraulichkeit der Vereinbarung einschließlich (i) der Existenz des Schiedsgerichtsverfahrens sowie (ii) aller im Verlauf des Schiedsgerichtsverfahrens offengelegten und (iii) aller mündlichen Mitteilungen oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren. Außerdem können die Parteien die in diesem Paragrafen 18.11(f) beschriebenen Daten auch einem zuständigen Gericht offenlegen, wenn dies für die Einreichung einer Verfügung gemäß Paragraf 18.11(d) oder die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist. Die Parteien müssen jedoch beantragen, dass diese Gerichtsverfahren „in camera“ (in nicht öffentlicher Sitzung) durchgeführt werden.
(g) Die Parteien zahlen die Vergütung des Schlichters, die Vergütung und Auslagen der vom Schlichter ernannten Sachverständigen sowie die Verwaltungskosten der Schiedsgerichtsstelle gemäß den Regeln. In seiner endgültigen Entscheidung bestimmt der Schlichter, ob die nicht obsiegende Partei den von der obsiegenden Partei im Voraus gezahlten Betrag für diese Vergütungen zurückerstatten muss.
(h) Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und ‑kosten unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Schlichters über die Anfechtung.
(i) Die Parteien vereinbaren, dass für die Entscheidung der Schlichter keine bestimmte Frist gilt.
3. Paragraf 18.16 (Sprachliche Abweichungen) wird gelöscht und folgendermaßen ersetzt:
18.16 Sprachliche Abweichungen. Die vorliegende Vereinbarung wird in indonesischer und in englischer Sprache verfasst. Beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich. Im Falle von Widersprüchen oder unterschiedlicher Auslegung zwischen der indonesischen und der englischen Fassung vereinbaren die Parteien, die indonesische Fassung dahingehend zu ändern, dass der betreffende Teil der indonesischen Fassung mit dem betreffenden Teil der englischen Fassung übereinstimmt.
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Google Cloud India Private Limited | Google Cloud India Private Limited wurde von Google Asia Pacific Pte. Ltd. („GAP“) zum nicht-exklusiven Reseller der Dienste (wie unten definiert) in Indien bestimmt. Um Zweifel auszuschließen, wird hiermit Folgendes klargestellt: In der vorliegenden Vereinbarung werden beide Rechtssubjekte als „Google“ bezeichnet. Bei allen Bestimmungen, bei denen sich Google auf Verkäufe oder Rechte und auf Verpflichtungen in Verbindung damit bezieht (einschließlich der Bestimmungen zur Rechnungsstellung für den Verkauf von Diensten, das Kreditlimit, die Kündigung der vorliegenden Vereinbarung usw.), bedeutet „Google“ jedoch Google Cloud India Private Limited. Wenn die Bestimmungen in der Vereinbarung auf Google als Anbieter der Dienste oder auf Rechte und Verpflichtungen in Verbindung damit verweisen, ist „GAP“ gemeint. Google Cloud India Private Limited kann Bestellformulare verwenden, die auf die Vereinbarung verweisen. Ein solches Bestellformular stellt jedoch einen separaten Vertrag zwischen Google Cloud India Private Limited und dem Kunden dar und muss alle Bedingungen dieser Vereinbarung enthalten. Gemäß der vorliegenden Vereinbarung erwirbt Google Cloud India Private Limited die Dienste von GAP als Reseller von Diensten zum Wiederverkauf an den Kunden. Die gesamte Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Dienste im Rahmen der Vereinbarung wird von GAP erfüllt, sodass Google Cloud India Private Limited bezüglich der Erfüllung der Dienste keinerlei Verpflichtung hat. Paragraf 2 (Zahlungsbedingungen) wird folgendermaßen ersetzt: 2. Zahlungsbedingungen 2.1 Zahlung. (a) Google stellt dem Kunden eine Rechnung über die Gebühren aus. Zahlungen für Rechnungen sind 60 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern dies auf dem Bestellformular nicht anders angegeben ist, und gelten nach diesem Datum als überfällig. Alle Zahlungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Bei Überweisungen müssen die in der Rechnung aufgeführten Bankdaten angegeben werden. 2.2 Steuern. (a) Als Gegenleistung für den Verkauf von Diensten stimmt der Kunde zu, die oben genannten Gebühren zuzüglich der geltenden Steuern an Google zu zahlen. Ist Google zur Einbehaltung oder Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden zusammen mit den Gebühren für den Verkauf von Diensten in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google nicht rechtzeitig eine gültige, von der entsprechenden Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt. (b) Falls nach anwendbarem Recht erforderlich, stellt der Kunde Google die entsprechenden Steueridentifikationsdaten zur Verfügung, die Google benötigt, um die Einhaltung der anwendbaren Steuervorschriften in Indien sicherzustellen: die Steueridentifikationsnummer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax Identification Number, „GSTIN“), den Ort, an dem der Kunde die Dienste erhält, den Steuerstatus usw. Der Kunde bestätigt, dass alle Angaben wie die GSTIN, der Ort, an dem der Kunde die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, der Steuerstatus usw. korrekt sind. Die angegebene Adresse und GSTIN beziehen sich auf den Ort, an dem der Kunde die Dienstleistungen erhält. Der Kunde haftet für (oder erstattet Google) jegliche Steuern, Zinsen oder Bußgelder, die sich aus einer falschen Erklärung des Kunden ergeben. (c) Falls der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Einkommensteuer aus seinen Zahlungen an Google für den Verkauf von Dienstleistungen verpflichtet ist, muss der Kunde Google zeitnah eine Quellensteuerbescheinigung oder andere geeignete Nachweise für diese Zahlungen vorlegen und sich verpflichten, die erforderlichen Schritte gemäß den anwendbaren Steuergesetzen in Indien zu unternehmen, damit Google die einbehaltenen Quellensteuern anrechnen kann. Außerdem muss der Kunde Google bei Bedarf unterstützen. 2.3 Rechnungsanfechtungen. (a) Der Kunde muss Rechnungsanfechtungen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung an [email protected] senden. Sollten die Parteien zu dem Ergebnis kommen, dass Gebühren falsch berechnet wurden, stellt Google eine Gutschrift über den vereinbarten Betrag aus. 2.4 Überfällige Zahlungen; Sperrung. Bei verspäteten Zahlungen (zur Klarstellung sei erwähnt, dass hiervon Rechnungsbeträge ausgenommen sind, die einer Zahlungsanfechtung nach Treu und Glauben unterliegen, die vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht wurde) können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden. Der Kunde ist für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltshonorare) verantwortlich, die Google durch das Eintreiben dieser überfälligen Beträge entstehen. Wenn die Zahlung für die Dienste überfällig ist, ist Google außerdem berechtigt, die Dienste zu sperren. 2.5 Keine Auftragsnummer erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren zu zahlen, ohne dass Google eine Auftragsnummer in der ausgestellten Rechnung (oder in anderer Form) angeben muss. Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird folgendermaßen ersetzt: 18.11 Geltendes Recht. Alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ergeben, unterliegen den Gesetzen Indiens, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts dieses Staats, und werden ausschließlich vor den Gerichten von Neu-Delhi verhandelt. Die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu. Ungeachtet des Vorstehenden kann und wird der Kunde alle Ansprüche gegenüber Google im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung bei Google Cloud India Private Limited geltend machen. Die Definition von „Preis“ in Paragraf 20 (Definitionen) wird folgendermaßen ersetzt: „Preis“ bezeichnet den/die jeweils aktuellen Preis(e) unter https://g.co/maps/pricelist-india für entsprechende Konten. Die Definition von „Steuern“ in Paragraf 20 (Definitionen) wird folgendermaßen ersetzt: „Steuern“ bezeichnet alle Steuern nach anwendbarem Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zölle oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommensteuer). Dabei kann es sich auch um indirekte Steuern wie die Goods and Services Tax („GST“) handeln oder um Steuern, die mit dem Kauf der Dienste in Zusammenhang stehen. |
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Google Cloud India Private Limited wurde von Google Asia Pacific Pte. Ltd. („GAP“) zum nicht-exklusiven Reseller der Dienste (wie unten definiert) in Indien bestimmt. Um Zweifel auszuschließen, wird hiermit Folgendes klargestellt: In der vorliegenden Vereinbarung werden beide Rechtssubjekte als „Google“ bezeichnet. Bei allen Bestimmungen, bei denen sich Google auf Verkäufe oder Rechte und auf Verpflichtungen in Verbindung damit bezieht (einschließlich der Bestimmungen zur Rechnungsstellung für den Verkauf von Diensten, das Kreditlimit, die Kündigung der vorliegenden Vereinbarung usw.), bedeutet „Google“ jedoch Google Cloud India Private Limited. Wenn die Bestimmungen in der Vereinbarung auf Google als Anbieter der Dienste oder auf Rechte und Verpflichtungen in Verbindung damit verweisen, ist „GAP“ gemeint.
Google Cloud India Private Limited kann Bestellformulare verwenden, die auf die Vereinbarung verweisen. Ein solches Bestellformular stellt jedoch einen separaten Vertrag zwischen Google Cloud India Private Limited und dem Kunden dar und muss alle Bedingungen dieser Vereinbarung enthalten. Gemäß der vorliegenden Vereinbarung erwirbt Google Cloud India Private Limited die Dienste von GAP als Reseller von Diensten zum Wiederverkauf an den Kunden. Die gesamte Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Dienste im Rahmen der Vereinbarung wird von GAP erfüllt, sodass Google Cloud India Private Limited bezüglich der Erfüllung der Dienste keinerlei Verpflichtung hat.
Paragraf 2 (Zahlungsbedingungen) wird folgendermaßen ersetzt:
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Zahlung.
(a) Google stellt dem Kunden eine Rechnung über die Gebühren aus. Zahlungen für Rechnungen sind 60 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern dies auf dem Bestellformular nicht anders angegeben ist, und gelten nach diesem Datum als überfällig. Alle Zahlungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Bei Überweisungen müssen die in der Rechnung aufgeführten Bankdaten angegeben werden.
2.2 Steuern.
(a) Als Gegenleistung für den Verkauf von Diensten stimmt der Kunde zu, die oben genannten Gebühren zuzüglich der geltenden Steuern an Google zu zahlen. Ist Google zur Einbehaltung oder Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden zusammen mit den Gebühren für den Verkauf von Diensten in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google nicht rechtzeitig eine gültige, von der entsprechenden Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt.
(b) Falls nach anwendbarem Recht erforderlich, stellt der Kunde Google die entsprechenden Steueridentifikationsdaten zur Verfügung, die Google benötigt, um die Einhaltung der anwendbaren Steuervorschriften in Indien sicherzustellen: die Steueridentifikationsnummer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax Identification Number, „GSTIN“), den Ort, an dem der Kunde die Dienste erhält, den Steuerstatus usw. Der Kunde bestätigt, dass alle Angaben wie die GSTIN, der Ort, an dem der Kunde die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, der Steuerstatus usw. korrekt sind. Die angegebene Adresse und GSTIN beziehen sich auf den Ort, an dem der Kunde die Dienstleistungen erhält. Der Kunde haftet für (oder erstattet Google) jegliche Steuern, Zinsen oder Bußgelder, die sich aus einer falschen Erklärung des Kunden ergeben.
(c) Falls der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Einkommensteuer aus seinen Zahlungen an Google für den Verkauf von Dienstleistungen verpflichtet ist, muss der Kunde Google zeitnah eine Quellensteuerbescheinigung oder andere geeignete Nachweise für diese Zahlungen vorlegen und sich verpflichten, die erforderlichen Schritte gemäß den anwendbaren Steuergesetzen in Indien zu unternehmen, damit Google die einbehaltenen Quellensteuern anrechnen kann. Außerdem muss der Kunde Google bei Bedarf unterstützen.
2.3 Rechnungsanfechtungen.
(a) Der Kunde muss Rechnungsanfechtungen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung an [email protected] senden. Sollten die Parteien zu dem Ergebnis kommen, dass Gebühren falsch berechnet wurden, stellt Google eine Gutschrift über den vereinbarten Betrag aus.
2.4 Überfällige Zahlungen; Sperrung.
Bei verspäteten Zahlungen (zur Klarstellung sei erwähnt, dass hiervon Rechnungsbeträge ausgenommen sind, die einer Zahlungsanfechtung nach Treu und Glauben unterliegen, die vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eingereicht wurde) können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls dieser niedriger ist) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden. Der Kunde ist für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltshonorare) verantwortlich, die Google durch das Eintreiben dieser überfälligen Beträge entstehen. Wenn die Zahlung für die Dienste überfällig ist, ist Google außerdem berechtigt, die Dienste zu sperren.
2.5 Keine Auftragsnummer erforderlich.
Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren zu zahlen, ohne dass Google eine Auftragsnummer in der ausgestellten Rechnung (oder in anderer Form) angeben muss.
Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird folgendermaßen ersetzt:
18.11 Geltendes Recht.
Alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ergeben, unterliegen den Gesetzen Indiens, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts dieses Staats, und werden ausschließlich vor den Gerichten von Neu-Delhi verhandelt. Die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu. Ungeachtet des Vorstehenden kann und wird der Kunde alle Ansprüche gegenüber Google im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung bei Google Cloud India Private Limited geltend machen.
Die Definition von „Preis“ in Paragraf 20 (Definitionen) wird folgendermaßen ersetzt:
„Preis“ bezeichnet den/die jeweils aktuellen Preis(e) unter https://g.co/maps/pricelist-india für entsprechende Konten.
Die Definition von „Steuern“ in Paragraf 20 (Definitionen) wird folgendermaßen ersetzt:
„Steuern“ bezeichnet alle Steuern nach anwendbarem Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zölle oder Steuern (mit Ausnahme der Einkommensteuer). Dabei kann es sich auch um indirekte Steuern wie die Goods and Services Tax („GST“) handeln oder um Steuern, die mit dem Kauf der Dienste in Zusammenhang stehen.
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Google LLC | Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird folgendermaßen ersetzt: Geltendes Recht, Schiedsgerichtsverfahren. (a) Geltendes Recht. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss seiner Regeln des internationalen Privatrechts. (b) Schiedsgerichtsverfahren. (i) Definitionen. „Anfechtung“ bezeichnet alle vertraglichen und außervertraglichen Anfechtungen der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich ihrer Gestaltung, ihrer Gültigkeit, ihres Vertragsinhalts, ihrer Auslegung, ihrer Erfüllung und ihrer Kündigung. (ii) Beilegung. Nach Erhalt der ersten Mitteilung über die Anfechtung gemäß Paragraf 18.1 (Mitteilungen) werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn ihnen dies im Zeitraum von 30 Tagen nicht gelingt, kann jede der beiden Parteien die Anfechtung an ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß Paragraf 18.11(b)(iii) (Schiedsgerichtsverfahren), siehe unten, übertragen. (iii) Schiedsgerichtsverfahren. Die Parteien übertragen alle Anfechtungen an ein endgültiges, verbindliches Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Regeln des International Center for Dispute Resolution der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit ihren Expedited Commercial Rules („Regeln“). Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache von einem Schlichter in Santa Clara County, Kalifornien, USA, durchgeführt. (iv) Vertraulichkeit. Das Schiedsgerichtsverfahren ist vertraulich (einschließlich der Informationen über sein Stattfinden sowie alle mündlichen und schriftlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Verfahren). Jede der Parteien kann jedoch Informationen einem zuständigen Gericht offenlegen, wenn dies für die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist, jedoch nur dann, wenn die Vertraulichkeit der Informationen während dieser Gerichtsverfahren gewahrt wird. (v) Nicht finanzielle Regelung. Der Schiedsspruch muss auf geltenden Gesetzen basieren. Billigkeitsverfügungen sind nicht erlaubt. (vi) Vergütungen und Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und ‑kosten unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Schlichters über die Anfechtung. |
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Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird folgendermaßen ersetzt:
Geltendes Recht, Schiedsgerichtsverfahren.
(a) Geltendes Recht. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss seiner Regeln des internationalen Privatrechts.
(b) Schiedsgerichtsverfahren.
(i) Definitionen.
„Anfechtung“ bezeichnet alle vertraglichen und außervertraglichen Anfechtungen der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich ihrer Gestaltung, ihrer Gültigkeit, ihres Vertragsinhalts, ihrer Auslegung, ihrer Erfüllung und ihrer Kündigung.
(ii) Beilegung. Nach Erhalt der ersten Mitteilung über die Anfechtung gemäß Paragraf 18.1 (Mitteilungen) werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn ihnen dies im Zeitraum von 30 Tagen nicht gelingt, kann jede der beiden Parteien die Anfechtung an ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß Paragraf 18.11(b)(iii) (Schiedsgerichtsverfahren), siehe unten, übertragen.
(iii) Schiedsgerichtsverfahren. Die Parteien übertragen alle Anfechtungen an ein endgültiges, verbindliches Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Regeln des International Center for Dispute Resolution der American Arbitration Association in Übereinstimmung mit ihren Expedited Commercial Rules („Regeln“). Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache von einem Schlichter in Santa Clara County, Kalifornien, USA, durchgeführt.
(iv) Vertraulichkeit. Das Schiedsgerichtsverfahren ist vertraulich (einschließlich der Informationen über sein Stattfinden sowie alle mündlichen und schriftlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Verfahren). Jede der Parteien kann jedoch Informationen einem zuständigen Gericht offenlegen, wenn dies für die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist, jedoch nur dann, wenn die Vertraulichkeit der Informationen während dieser Gerichtsverfahren gewahrt wird.
(v) Nicht finanzielle Regelung. Der Schiedsspruch muss auf geltenden Gesetzen basieren. Billigkeitsverfügungen sind nicht erlaubt.
(vi) Vergütungen und Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und ‑kosten unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Schlichters über die Anfechtung.
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Google Cloud México, S. de R.L. de C.V. | Paragraf 2.3 (Steuern) wird folgendermaßen ersetzt: 2.3 Steuern. Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich. Ist Google zur Einbehaltung oder Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google nicht rechtzeitig eine gültige, von der entsprechenden Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt. Falls der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Steuern aus seinen Zahlungen an Google verpflichtet ist, muss der Kunde Google eine offizielle Steuerquittung oder einen anderen angemessenen Nachweis für solche Einbehaltungen vorlegen. Google und der Kunde stellen sich gegenseitig zeitnah die jeweils in einem zumutbaren Umfang angeforderten Steuerdokumente zur Verfügung. Paragraf 3.2.1 (Allgemeine Einschränkungen) wird folgendermaßen ersetzt: 3.2.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Kunde unterlässt Folgendes: (a) Kopieren, Modifizieren, Anfertigen einer Bearbeitung, Reverse Engineering, Dekompilieren, Übersetzen, Disassemblieren oder sonstiges Extrahieren eines Teils oder des gesamten Quellcodes der Dienste (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbares Recht untersagt ist); (b) Verkauf, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Übertragung oder Vertrieb der Dienste; oder (c) Zugriff auf die Dienste oder Nutzung der Dienste (i) für hochriskante Aktivitäten; (ii) mit der Absicht, anfallende Gebühren zu umgehen; (iii) für Materialien oder Aktivitäten, die unter die ITAR (International Traffic in Arms Regulations) des US-Außenministeriums oder andere anwendbare Gesetze zum Waffenhandel fallen; (iv) auf eine Art und Weise, die Exportkontrollgesetze verletzt oder Verletzungen solcher Gesetze zur Folge hat; oder (v) um Gesundheitsdaten zu übertragen, zu speichern oder zu verarbeiten, die dem US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act, HIPAA) und anwendbaren Datenschutzgesetzen unterliegen. Absatz (b) des Paragrafen 15.1 (Eingeschränkte Haftung) wird folgendermaßen geändert: (b) Soweit gesetzlich zulässig beschränkt sich der gesamte Haftungsumfang jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, auf die Gebühren, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat. Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird folgendermaßen ersetzt: (a) Geltendes Recht. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem Recht der Vereinigten Mexikanischen Staaten unter Ausschluss der Rechtswahl. (b) Schiedsgerichtsverfahren. (i) Definitionen. „Anfechtung“ bezeichnet alle vertraglichen und außervertraglichen Anfechtungen der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich ihrer Gestaltung, ihrer Gültigkeit, ihres Vertragsinhalts, ihrer Auslegung, ihrer Erfüllung und ihrer Kündigung. (ii) Beilegung. Nach Erhalt der ersten Mitteilung über die Anfechtung gemäß Paragraf 18.1 (Mitteilungen) werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn ihnen dies im Zeitraum von 30 Tagen nicht gelingt, kann jede der beiden Parteien die Anfechtung an ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß Paragraf 18.11(iii) (Schiedsgerichtsverfahren) übertragen. (III) Schiedsgerichtsverfahren. Sofern nicht durch anwendbare Gesetze verboten, übertragen die Parteien alle Anfechtungen an ein endgültiges, verbindliches Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Schiedsgerichtsregeln der Cámara Nacional de Comercio de la Ciudad de México in ihrer am Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung gültigen Fassung („Regeln“). Das Schiedsgerichtsverfahren wird in spanischer Sprache von einem gemeinsam von den Parteien gewählten Schlichter in Mexiko-Stadt, Mexiko, durchgeführt. (iv) Vertraulichkeit. Das Schiedsgerichtsverfahren ist vertraulich (einschließlich der Informationen über sein Stattfinden sowie alle mündlichen und schriftlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Verfahren). Jede der Parteien kann jedoch Informationen einem zuständigen Gericht offenlegen, wenn dies (a) zum Anfordern der Unterstützung der zuständigen Gerichte vor oder während des Schiedsverfahrens oder (b) für die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist, jedoch nur dann, wenn die Vertraulichkeit der Informationen während dieser Gerichtsverfahren gewahrt wird. (v) Nicht finanzielle Regelung. Der Schiedsspruch muss auf geltenden Gesetzen basieren. Billigkeitsverfügungen und nicht finanzielle Regelungen sind nicht erlaubt. (vi) Vergütungen und Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und ‑kosten, und die endgültige Entscheidung des Schlichters darf diesbezüglich keinerlei Verfügungen enthalten. Die Definition von „Steuern“ in Paragraf 20 (Definitionen) wird folgendermaßen ersetzt: 20. Definitionen „Steuern“ bezeichnet alle von staatlicher Seite auferlegten steuerlichen Pflichten (einschließlich Steuern, Abgaben und Einbehaltungen), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen, dem Nettovermögen, den Vermögenswerten oder den Immobilienwerten von Google oder der bei Google bestehenden Beschäftigung basieren. |
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Google Cloud México, S. de R.L. de C.V.
Paragraf 2.3 (Steuern) wird folgendermaßen ersetzt:
2.3 Steuern. Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich. Ist Google zur Einbehaltung oder Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google nicht rechtzeitig eine gültige, von der entsprechenden Steuerbehörde ausgestellte Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegt. Falls der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Steuern aus seinen Zahlungen an Google verpflichtet ist, muss der Kunde Google eine offizielle Steuerquittung oder einen anderen angemessenen Nachweis für solche Einbehaltungen vorlegen. Google und der Kunde stellen sich gegenseitig zeitnah die jeweils in einem zumutbaren Umfang angeforderten Steuerdokumente zur Verfügung.
Paragraf 3.2.1 (Allgemeine Einschränkungen) wird folgendermaßen ersetzt:
3.2.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Kunde unterlässt Folgendes: (a) Kopieren, Modifizieren, Anfertigen einer Bearbeitung, Reverse Engineering, Dekompilieren, Übersetzen, Disassemblieren oder sonstiges Extrahieren eines Teils oder des gesamten Quellcodes der Dienste (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbares Recht untersagt ist); (b) Verkauf, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Übertragung oder Vertrieb der Dienste; oder (c) Zugriff auf die Dienste oder Nutzung der Dienste (i) für hochriskante Aktivitäten; (ii) mit der Absicht, anfallende Gebühren zu umgehen; (iii) für Materialien oder Aktivitäten, die unter die ITAR (International Traffic in Arms Regulations) des US-Außenministeriums oder andere anwendbare Gesetze zum Waffenhandel fallen; (iv) auf eine Art und Weise, die Exportkontrollgesetze verletzt oder Verletzungen solcher Gesetze zur Folge hat; oder (v) um Gesundheitsdaten zu übertragen, zu speichern oder zu verarbeiten, die dem US-Gesetz zur Übertragbarkeit von Krankenversicherungen und Verantwortlichkeit von Versicherern (Health Insurance Portability and Accountability Act, HIPAA) und anwendbaren Datenschutzgesetzen unterliegen.
Absatz (b) des Paragrafen 15.1 (Eingeschränkte Haftung) wird folgendermaßen geändert:
(b) Soweit gesetzlich zulässig beschränkt sich der gesamte Haftungsumfang jeder Partei für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, auf die Gebühren, die der Kunde im Rahmen der Vereinbarung während der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat.
Paragraf 18.11 (Geltendes Recht) wird folgendermaßen ersetzt:
(a) Geltendes Recht. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem Recht der Vereinigten Mexikanischen Staaten unter Ausschluss der Rechtswahl.
(b) Schiedsgerichtsverfahren.
(i) Definitionen. „Anfechtung“ bezeichnet alle vertraglichen und außervertraglichen Anfechtungen der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich ihrer Gestaltung, ihrer Gültigkeit, ihres Vertragsinhalts, ihrer Auslegung, ihrer Erfüllung und ihrer Kündigung.
(ii) Beilegung. Nach Erhalt der ersten Mitteilung über die Anfechtung gemäß Paragraf 18.1 (Mitteilungen) werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, Anfechtungen innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Wenn ihnen dies im Zeitraum von 30 Tagen nicht gelingt, kann jede der beiden Parteien die Anfechtung an ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß Paragraf 18.11(iii) (Schiedsgerichtsverfahren) übertragen.
(III) Schiedsgerichtsverfahren. Sofern nicht durch anwendbare Gesetze verboten, übertragen die Parteien alle Anfechtungen an ein endgültiges, verbindliches Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Schiedsgerichtsregeln der Cámara Nacional de Comercio de la Ciudad de México in ihrer am Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung gültigen Fassung („Regeln“). Das Schiedsgerichtsverfahren wird in spanischer Sprache von einem gemeinsam von den Parteien gewählten Schlichter in Mexiko-Stadt, Mexiko, durchgeführt.
(iv) Vertraulichkeit. Das Schiedsgerichtsverfahren ist vertraulich (einschließlich der Informationen über sein Stattfinden sowie alle mündlichen und schriftlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Verfahren). Jede der Parteien kann jedoch Informationen einem zuständigen Gericht offenlegen, wenn dies (a) zum Anfordern der Unterstützung der zuständigen Gerichte vor oder während des Schiedsverfahrens oder (b) für die Vollstreckung einer Schiedsentscheidung erforderlich ist, jedoch nur dann, wenn die Vertraulichkeit der Informationen während dieser Gerichtsverfahren gewahrt wird.
(v) Nicht finanzielle Regelung. Der Schiedsspruch muss auf geltenden Gesetzen basieren. Billigkeitsverfügungen und nicht finanzielle Regelungen sind nicht erlaubt.
(vi) Vergütungen und Kosten. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und Sachverständigenvergütungen und ‑kosten, und die endgültige Entscheidung des Schlichters darf diesbezüglich keinerlei Verfügungen enthalten.
Die Definition von „Steuern“ in Paragraf 20 (Definitionen) wird folgendermaßen ersetzt:
20. Definitionen
„Steuern“ bezeichnet alle von staatlicher Seite auferlegten steuerlichen Pflichten (einschließlich Steuern, Abgaben und Einbehaltungen), mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen, dem Nettovermögen, den Vermögenswerten oder den Immobilienwerten von Google oder der bei Google bestehenden Beschäftigung basieren.
Letzte Änderung 3. März 2025